Förderungen

Antrag




Die Alternative zum digitalen Antrag, das ganze analog zum Ausdrucken:

Bitte zu jedem Antrag die folgende "Einwilligungserklärung zur Datennutzung" ausgefüllt anhängen.
Bei ebenfalls angehängten Medien (Bildern, Videos, ...) bitte zusätzlich die "Einwilligungserklärung Datennutzung und Bildrechte" ausgefüllt je abgebildete Person anhängen.

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Loreley-Stiftung des Turngau Süd-Nassau
c/o Steffen Zander
Am Sülzbach 29
65343 Eltville am Rhein

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Förderrichtlinien


Die Loreley-Stiftung fördert Projekte von Vereinen des Turngau Süd-Nassau. Hierbei umfasst die Förderung den Turnsport einschließlich aller Disziplinen, die auch der gemeinnützige Deutsche Turner Bund e.V. fördert, in allen Ausprägungen im Breiten-, Freizeit-, Gesundheits- und Leistungssport sowie im Kinder- und Jugendsport.

Die Förderung durch die Loreley-Stiftung basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip; d. h. die Förderung sollte in Ergänzung zu weiteren Förderungen anderer Institutionen erfolgen.

1. Förderungen

Eine Förderung ist nur innerhalb der in der Satzung festgelegten Mittel möglich.

Gefördert werden können

  • Kooperationen von Vereinen des Turngau Süd-Nassau
  • Projekte zur Weiterentwicklung des Turnsports
  • Ausrichtung von vereinsoffenen Wettkämpfen
  • vereinsübergreifende Trainingslager und Freizeiten
  • Ausrichtung von vereinsübergreifenden Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
  • Wettkampfteilnahmen (Unterstützung bei Fahrtkosten, Meldegeldern, Unterkunft etc.)
  • Kaderathleten
  • Anschaffung von langlebigen Sportgeräten und Großgeräten

Grundsätzlich werden keine Personalkosten gefördert und keine Stipendien vergeben.

2. Fördervoraussetzungen

Für alle Förderungen gilt das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, die Förderungen sind projektbezogen und zeitlich begrenzt. Die Fördermittel müssen wirtschaftlich, sparsam und dürfen ausschließlich für die bewilligten Zwecke eingesetzt werden.

Die geförderten Maßnahmen müssen 6 Monate nach Bewilligung begonnen werden. Begründete Ausnahmen können vom Stiftungsvorstand genehmigt werden.

In der Regel sind rückwirkende Förderungen nicht möglich.

3. Antragsstellung

Förderanträge können zweimal jährlich jeweils bis zum 31.03. und 30.09. durch den gesetzlichen Vertreter des Vereins eingereicht werden. Anschließend entscheidet der Stiftungsvorstand zeitnah über die Förderanträge.

Die Antragsstellung erfolgt über die auf der Homepage der Loreley-Stiftung bereitgestellten Wege. Mit der Antragstellung werden diese Förderrichtlinien anerkannt. Bei Antragsstellung ist eine Aufstellung über die Höhe der Gesamtkosten, die Höhe der Eigenbeteiligung und bewilligte Zuschüsse Dritter einzureichen. Zudem ist eine Aufstellung über aktuelle und geplante Förderanträge für das Projekt bei anderen Institutionen beizufügen.

Die Bewilligung oder (formlose) Ablehnung eines Antrages erfolgt schriftlich durch den Vorstand der Loreley-Stiftung. Bei Ablehnung besteht kein Anspruch auf Begründung. Es handelt sich bei den Förderungen um freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

4. Verwendungsbestätigung

Nach Abschluss der Maßnahme ist innerhalb von 3 Monaten ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel mittels Belegkopien sowie ein Projektbericht nach Maßgaben des Bewilligungsbescheides zu erbringen.

Wenn die Fördermittel nicht zeitnah und entsprechend des Bewilligungsbescheides verwendet werden, sind sie zurückzuzahlen.

5. Steuerpflicht

Die Steuerpflicht liegt bei allen Förderungen der Loreley-Stiftung beim Empfänger.



Wiesbaden, den 7. März 2018