Förderrichtlinien
Die Loreley-Stiftung fördert Projekte von Vereinen des Turngau Süd-Nassau. Hierbei umfasst die Förderung den Turnsport einschließlich
aller Disziplinen, die auch der gemeinnützige Deutsche Turner Bund e.V. fördert, in allen Ausprägungen im Breiten-, Freizeit-,
Gesundheits- und Leistungssport sowie im Kinder- und Jugendsport.
Die Förderung durch die Loreley-Stiftung basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip; d. h. die Förderung sollte in Ergänzung zu weiteren
Förderungen anderer Institutionen erfolgen.
1. Förderungen
Eine Förderung ist nur innerhalb der in der Satzung festgelegten Mittel möglich.
Gefördert werden können
- Kooperationen von Vereinen des Turngau Süd-Nassau
- Projekte zur Weiterentwicklung des Turnsports
- Ausrichtung von vereinsoffenen Wettkämpfen
- vereinsübergreifende Trainingslager und Freizeiten
- Ausrichtung von vereinsübergreifenden Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- Wettkampfteilnahmen (Unterstützung bei Fahrtkosten, Meldegeldern, Unterkunft etc.)
- Kaderathleten
- Anschaffung von langlebigen Sportgeräten und Großgeräten
Grundsätzlich werden keine Personalkosten gefördert und keine Stipendien vergeben.
2. Fördervoraussetzungen
Für alle Förderungen gilt das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, die Förderungen sind projektbezogen und zeitlich begrenzt. Die
Fördermittel müssen wirtschaftlich, sparsam und dürfen ausschließlich für die bewilligten Zwecke eingesetzt werden.
Die geförderten Maßnahmen müssen 6 Monate nach Bewilligung begonnen werden. Begründete Ausnahmen können vom Stiftungsvorstand genehmigt
werden.
In der Regel sind rückwirkende Förderungen nicht möglich.
3. Antragsstellung
Förderanträge können zweimal jährlich jeweils bis zum 31.03. und 30.09. durch den gesetzlichen Vertreter des Vereins eingereicht werden.
Anschließend entscheidet der Stiftungsvorstand zeitnah über die Förderanträge.
Die Antragsstellung erfolgt über die auf der Homepage der Loreley-Stiftung bereitgestellten Wege. Mit der Antragstellung werden diese
Förderrichtlinien anerkannt. Bei Antragsstellung ist eine Aufstellung über die Höhe der Gesamtkosten, die Höhe der Eigenbeteiligung und
bewilligte Zuschüsse Dritter einzureichen. Zudem ist eine Aufstellung über aktuelle und geplante Förderanträge für das Projekt bei
anderen Institutionen beizufügen.
Die Bewilligung oder (formlose) Ablehnung eines Antrages erfolgt schriftlich durch den Vorstand der Loreley-Stiftung. Bei Ablehnung
besteht kein Anspruch auf Begründung. Es handelt sich bei den Förderungen um freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch
besteht.
4. Verwendungsbestätigung
Nach Abschluss der Maßnahme ist innerhalb von 3 Monaten ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel mittels Belegkopien sowie ein
Projektbericht nach Maßgaben des Bewilligungsbescheides zu erbringen.
Wenn die Fördermittel nicht zeitnah und entsprechend des Bewilligungsbescheides verwendet werden, sind sie zurückzuzahlen.
5. Steuerpflicht
Die Steuerpflicht liegt bei allen Förderungen der Loreley-Stiftung beim Empfänger.
Wiesbaden, den 7. März 2018